Kurz erklärt: Ein Fenstertausch macht Gebäude deutlich luftdichter. Das ist energetisch vorteilhaft – verändert aber die Feuchtebilanz. Ohne nutzerunabhängige Grundlüftung steigt das Risiko für Schimmel und Bauschäden. Nach DIN 1946-6 ist der Fenstertausch ein typisches Auslösekriterium für die Prüfung und ggf. den Nachweis eines Lüftungskonzepts.
Wir unterstützen Sie mit einer konzeptionellen Beratung und Nachweisführung (GEG/DIN) – ohne Detailplanung und ohne Hinweise zu konkreter Anlagentechnik.
In diesem Beitrag erfahren Sie:
- Wo die fachlichen Vorteile (Feuchteschutz, Komfort, Energie) liegen
- Wann nach Fenstertausch ein Lüftungskonzept zu prüfen/nachzuweisen ist
- Wie GEG und DIN 1946-6 zusammenspielen
- Welche Lüftungskategorien es grundsätzlich gibt (ohne Gerätespezifikation)
- Wie unser ablaufoptimierter Kurzcheck funktioniert
Gesetzliche Basis: Fenstertausch löst die Prüfung nach DIN 1946-6 aus
Mit neuen, dichten Fenstern entfällt der frühere „Zufallsluftaustausch“ über Fugen. Die DIN 1946-6 sieht hierfür eine Prüfung der nutzerunabhängigen Lüftung vor. Ergebnis kann ein Lüftungskonzept-Nachweis sein, der dokumentiert, dass der Feuchteschutz eingehalten wird.
Das GEG verlangt einen energieeffizienten und schadensfreien Betrieb – das Konzept ist der fachliche Nachweis, dass die notwendigen Luftvolumenströme grundsätzlich sichergestellt werden.
Kurz:
- Fenstertausch ⇒ Prüfpflicht gemäß DIN 1946-6
- Nachweis dient der Rechtssicherheit (Bau-/Förderunterlagen)
- Grundsätzlich versuchen wir, sofern nach DIN machbar, auf neu zu installierende Anlagentechnik zu verzichten. Wenn es doch mal dazu kommen sollte, dass eine mechanische Lüftungsanlage empfohlen werden muss: Es erfolgt keine Gerätevorgaben durch uns. Die Detailplanung erfolgt durch das ausführende Gewerk.
Technische Sinnhaftigkeit: Warum die konzeptionelle Prüfung hilft
- Feuchteschutz & Schimmelprävention
Die Prüfung bewertet, ob nutzungsunabhängig ausreichend Luftwechsel für Feuchteabfuhr vorhanden ist – besonders relevant in Bad, Küche, Schlafzimmer. - Komfort & Innenraumluft
Konzeptionell werden Lüftungsstufen (z. B. Feuchteschutz, Reduzierte Lüftung) eingeordnet. So wird klar, welche Kategorie (organisatorische Fensterlüftung vs. mechanisch) grundsätzlich erforderlich ist – ohne Gerätespezifikation.
- Wir leisten:
Konzeptionelle Beratung zu DIN 1946-6/GEG, Prüfung der Auslösekriterien, Einordnung der Lüftungskategorie (organisatorisch/mechanisch), Nachweis-Dokumentation für Ihre Unterlagen. - Wir leisten nicht:
Keine Detailplanung, keine Dimensionierung/Auslegung, keine Leitungs-/Verkabelungsplanung, keine Gerätevorschläge, keine Hersteller-/Modell-Empfehlungen, keine Inbetriebnahme-/Einregulierungsplanung. Diese Aufgaben übernimmt das ausführende Gewerk.
Ablauf
1. Online-Formularbasis
Die Abfrage durch unser Formular ist bewusst schlank und somit für jede*n ausfüllbar. Der Fokus liegt auf: Gebäudestruktur, Nutzung, Feuchtequellen.
2. Konzeptionelle Prüfung
Bewertung der Auslösekriterien gem. DIN 1946-6, Einordnung der Lüftungskategorie (z. B. organisatorische Fensterlüftung vs. mechanische Grundlüftung).
3. Nachweis-Dokumentation
Sie erhalten eine GEG-/DIN-konforme konzeptionelle Dokumentation für Bauakte/Förderunterlagen – verständlich, nachvollziehbar, planungsneutral.
Fazit: Fenstertausch? Konzeptionell prüfen, rechtssicher dokumentieren.
- Rechtssicherheit: DIN-/GEG-konformer Nachweis nach Fenstertausch
- Feuchteschutz & Komfort: nutzungsunabhängige Grundlüftung konzeptionell abdecken
- Planungsneutral: Keine Gerätevorgaben, keine Planung – Umsetzung beim Fachbetrieb
- Schlanker Prozess: Kurzcheck auf Basis des Online-Formulars (ohne Fensterdaten)
Lueftungskonzept.de liefert Ihnen Beratung & Nachweis – klar abgegrenzt, nachvollziehbar, effizient.
