Brauche ich ein Lüftungskonzept zum Feuchteschutz? – Pflichtprüfung nach DIN 1946-6

Wer ein Haus neu baut oder energetisch saniert (z. B. Fenster tauscht), steht oft vor der Frage: Reicht normales Fensterlüften aus – oder muss eine Lüftung eingebaut werden? Genau hier setzt die DIN 1946-6 an. Sie schreibt vor, dass bei bestimmten baulichen Maßnahmen geprüft werden muss, ob der Feuchteschutz noch gewährleistet ist – auch ohne Zutun der Bewohner. In diesem Beitrag erfahren Sie, was ein Lüftungskonzept zum Feuchteschutz ist, wann es Pflicht ist – und was unser Angebot abdeckt.

✅ Was ist ein Lüftungskonzept nach DIN 1946-6 – Feuchteschutzstufe?

Ein Lüftungskonzept gemäß DIN 1946-6 besteht aus mehreren Stufen. Der erste Schritt ist die sogenannte Feuchteschutzlüftung. Diese ist immer erforderlich, wenn die sogenannte Nutzungslüftung (z. B. durch Fensteröffnen) nicht ausreicht, um Feuchtigkeit aus Küche, Bad, WC etc. dauerhaft abzuführen.

Ein korrektes Konzept beantwortet:

  • Muss das Gebäude automatisch gelüftet werden?
  • Reicht die freie Lüftung über Fugen, Fenster und Undichtigkeiten aus?
  • Oder ist eine lüftungstechnische Maßnahme erforderlich?

Wichtig: Diese Prüfung ist nutzungsunabhängig – es wird davon ausgegangen, dass nicht aktiv gelüftet wird!

🏗️ Wann ist die Prüfung nach DIN 1946-6 Pflicht?

Ein Lüftungskonzept (Feuchteschutzprüfung) ist verpflichtend, wenn:

  • bei Wohngebäuden mehr als ein Drittel der Fenster ausgetauscht wird,
  • das Dachgeschoss ausgebaut oder das Dach großflächig saniert wird,
  • oder ein Neubau errichtet wird.

Auch beim Tausch einzelner Fenster in Küche oder Bad kann eine Prüfung sinnvoll sein, insbesondere bei sehr luftdichter Bauweise.

📄 Unser Angebot: Pflichtprüfung zur Feuchteschutzlüftung

Wir bieten Ihnen die Erstellung eines Lüftungskonzepts gemäß DIN 1946-6 – beschränkt auf die Stufe Feuchteschutz.

✔️ Unsere Leistung umfasst:

  • Prüfung der Notwendigkeit einer lüftungstechnischen Maßnahme (Pflichtprüfung)
  • Ermittlung der Luftvolumenströme für die Feuchteschutzlüftung
  • Bewertung der baulichen Dichtheit anhand vorhandener Daten
  • Dokumentation in einem übersichtlichen Kurzbericht zur Vorlage bei Planern, Handwerkern oder Behörden

❌ Nicht enthalten (separate Leistung):

  • Raumweise Planung von Zu- und Abluft
  • Auswahl und Dimensionierung konkreter Lüftungssysteme
  • Ausführungsplanung oder Montageempfehlung

💻 Ihre Vorteile mit unserer Online-Plattform

Mit unserer digitalen Lösung erstellen Sie Ihr Lüftungskonzept zum Feuchteschutz bequem und effizient – ganz ohne Vor-Ort-Termin:

  • Bequem von zuhause aus beauftragen – kein Besuch notwendig
  • Schnelle Datenerfassung über unsere Online-Abfragemaske
  • Sie liefern uns alle nötigen Informationen in wenigen Minuten
  • Kein Aufmaß, keine Begehung: wir arbeiten vollständig auf Basis Ihrer Unterlagen
  • Transparenter Pauschalpreis – ohne versteckte Zusatzkosten
  • Schnelle Online-Abwicklung: Sie erhalten Ihren Bericht in wenigen Werktagen per E-Mail

💡 Warum lohnt sich die Prüfung?

Ein korrekt erstelltes Lüftungskonzept schützt nicht nur vor Schimmel und Bauschäden, sondern auch vor Rechts- und Haftungsrisiken:

  • Bauherren und Eigentümer kommen ihrer Nachweispflicht nach
  • Planer und Handwerker erhalten eine fachliche Grundlage
  • Förderprogramme (z. B. BEG) fordern in vielen Fällen die Vorlage eines Konzepts

💰 Was kostet das?

Die Kosten für ein solches Basis-Lüftungskonzept liegen in der Regel zwischen 200 € und 300 € netto – abhängig von Gebäudegröße und Anzahl der Nutzungseinheiten. Gerne erstellen wir Ihnen ein individuelles Angebot.

📞 Jetzt unverbindlich anfragen

Nutzen Sie unser praktisches Online-Formular, um die Prüfung für Ihr Gebäude zu starten:

➡️ Jetzt Lüftungskonzept anfragen

Sie erhalten von uns eine klare Einschätzung, ob eine lüftungstechnische Maßnahme erforderlich ist – einfach, schnell und rechtssicher.

🧠 FAQ – Häufig gestellte Fragen

Reicht es nicht, regelmäßig zu lüften?

Die DIN 1946-6 geht vom “worst case” aus: Es wird angenommen, dass nicht gelüftet wird. Die natürliche Lüftung durch Undichtigkeiten ist oft nicht mehr ausreichend.

Was passiert, wenn keine Maßnahme erforderlich ist?

Dann dient der Bericht als Nachweis, dass keine lüftungstechnische Maßnahme nötig ist – z. B. gegenüber dem Energieberater oder der Baubehörde.

Wer darf ein Lüftungskonzept erstellen?

Fachkundige Personen mit bau- oder haustechnischem Hintergrund, z. B. Energieberater, Planer oder Architekten.

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