Ein Lüftungskonzept nach DIN 1946-6 ist gesetzlich vorgeschrieben, wenn Sie eine neue Lüftungsanlage einbauen oder bei wesentlichen Sanierungsmaßnahmen an Fenster oder Dach. Es dient dem Feuchteschutz und der Energieeffizienz.
Der Fenstertausch ist ein Auslösekriterium nach DIN 1946-6 und führt zur Prüfpflicht. Ob eine Nachrüstung einer lüftungstechnischen Maßnahme notwendig ist, ergibt sich aus unserer Bewertung.
Ja. Auch für Einfamilienhäuser ist ein Lüftungskonzept erforderlich, wenn z. B. mehr als 1/3 der Fenster erneuert werden oder eine luftdichte Sanierung der Dachfläche erfolgt.
Ja. Jede Nutzungseinheit (also z. B. jede Wohnung) benötigt ein eigenes Lüftungskonzept.
In der Regel innerhalb von 3–5 Werktagen nach vollständiger Datenerfassung. In eiligen Fällen sprechen Sie uns einfach an!
Wir bieten Lüftungskonzepte zum Pauschalpreis von 599 € brutto je Nutzungseinheit an – ganz egal, ob für ein Einfamilienhaus oder eine Wohnung im Mehrfamilienhaus. Sie wissen also von Anfang an, was auf Sie zukommt – ohne versteckte Kosten.
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Grundrisse, Wohnfläche, Fensteranzahl und -art, Dachaufbau sowie Angaben zur Nutzungseinheit. Unser Formular führt Sie Schritt für Schritt durch alle nötigen Angaben.
Wenn eine Angabe nicht vorliegt, lassen Sie das betreffende Feld frei – wir treffen entweder eine qualifizierte Annahme oder stimmen uns mit Ihnen ab.
Kein Problem – wir prüfen alle Angaben und melden uns bei Rückfragen oder fehlenden Informationen. Gemeinsam finden wir eine pragmatische Lösung!
Ja, es erfüllt die Anforderungen für Förderprogramme wie die BEG EM, sofern eine lüftungstechnische Maßnahme umgesetzt wird.
Nicht unbedingt – das Konzept zeigt Ihnen verschiedene Lüftungsstrategien. In vielen Fällen reicht auch eine freie Lüftung, wenn sie ausreichend sichergestellt werden kann.
Nein. Wir bleiben planungsneutral und geben keine Gerätespezifikationen oder Herstellerempfehlungen. Detailplanung und Umsetzung erfolgen durch das ausführende Gewerk.